Verpflichtung
Wir als Umzugsunternehmen sind wir verpflichtet, eine entsprechende Versicherung für von uns verursachte Schäden abzuschließen. Der Wert der Grundhaftung beläuft sich bei Umzügen auf € 620 pro Kubikmeter. Kleintransporter werden bei uns nur mit Fahrer vermittelt, sodass dann automatisch wieder die Grundhaftung greift. Schäden, die aufgrund sogenannter unabwendbarer Ereignisse (Unfall durch Dritte, Blitzeis oder ähnliches) entstehen, sind durch die Grundhaftung nicht mit abgedeckt. Zudem ist nur der sogenannte Zeitwert, nicht der Wiederbeschaffungswert versichert. Sollten Sie dies wünschen, so beraten wir Sie gerne bei dem Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung.
Grundhaftung beträgt 620,00 € pro Kubikmeter
Bei Umzügen beträgt diese Grundhaftung 620 € pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 20 Kubikmetern beträgt die Höhe dieser Grundhaftung 12.000 €. Bis zu dieser Höhe wären Schäden gedeckt, die in unserem Verantwortungsbereich einträten.
Wichtig bei der Grundhaftung
Die Grundhaftung bezieht sich immer auf den Zeitwert des Umzugsgutes. Sie ersetzt keine Schäden, die wir trotz der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden könnten, die also aufgrund so genannter “unabwendbarer Ereignisse“ einträten (zum Beispiel Fahrzeugverlust durch Brand in einem Straßentunnel, die Verursachung eines Unfalls durch eine Dritten, der nicht festgestellt werden kann und bei dem das Möbeltransportfahrzeug und die Ladung beschädigt werden, Unfall durch Blitzeis oder ähnliche Fälle).
Besondere Haftungsausschlussgründe
Die Viennaumzug ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
4. Beförderung von nicht vom ViennaUmzug verpacktem Gut in Behältern;
5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Viennaumzug den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, demzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
8. Selbstbehalt für Standard Möbel € 200,00 bei Schadenfall (Glas, Gläser, Hochglänzende und Lackierten flächen) € 300,00 (Inland). Auslandsumzüge € 450,00.
Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig in Textform anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z. B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.).
Abschluss
Unsere Versicherung tritt automatisch in Kraft, bei jedem gebuchtem (Schriftlichen oder Telefonischen) Umzug.